Vereinszweck

Auszug aus der

Satzung des Steinhauerverein Weibern 1994 e.V

§ 2 Zweck

Zweck des Vereins ist die Förderung und Erhaltung des Steinmetzgutes im Abbaugebiet des Weiberner Tuff.

Der Verein hat es sich zur Aufgabe gestellt, die Entwicklungsgeschichte der Tuffsteinindustrie nachzuzeichnen. Im Rahmen der Dorfgeschichte Weiberns ist dies von entscheidender Bedeutung, da der Ort über Jahrzehnte hinweg wesentlich von der Tuffsteinindustrie geprägt wurde – und wird. Dorfkultur in Weibern ist immer auch Steinmetzkultur, so dass der Verein alte Traditionen bewahrt, um die Identität des Ortes als Steinmetzdorf aufrecht zu erhalten. Teil dieser Traditionspflege ist die Erfassung von Bauwerken und Denkmälern, welche in Weiberner Tuff gestaltet wurden.

So soll die Verbreitung des Steins in den verschiedenen Baustilepochen dokumentiert werden. Alte Abbau- und Bearbeitungstechniken sollen wieder ins Leben gerufen werden und die Vielfalt handwerklichen und künstlerischen Schaffens sollen dargestellt und vermittelt werden.

Der Steinhauerverein Weibern 1994 e.V. verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.

Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendung aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

Bei Auflösung des Vereins oder Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an die Ortsgemeinde Weibern, die dieses unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Zwecke zu verwenden hat.